Aktuelles im Arbeitsrecht

Kostenlose Erstberatung

Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich einer kostenlosen Erstberatung. Genauso wie ein erstes Brötchen beim Bäcker nicht kostenlos zu haben ist, ist auch die erste Beratung bei einem Rechtsanwalt nicht kostenlos.

Natürlich ist uns bekannt, dass einige Anwälte (gerade wieder aktuell in der Rostocker Ostseezeitung) mit kostenlosen Erstkontakten und Erstberatungen werben.

Die Beurteilung, ob und wie weit diese Vorgehensweise wettbewerbs- und standeswidrig ist, überlassen wir anderen.

Wir gehen aber davon aus, dass unsere Mandanten diese Angebote durchschauen. Kein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Anwalt hat ein Interesse daran substantiierten Rechtsrat, für den er im Zweifel haftet, kostenlos zu erteilen. Aus unserer Sicht sind diese Angebote einzig darauf gerichtet mit dem Signalwort “kostenlos” Kunden zu werben, um überhaupt Kundenkontakte zu erhalten und diesen Kunden dann entgeltliche Folgeleistungen zu verkaufen. Ohne Zuzahlung  sollte ein fundierter rechtlicher Rat hier besser nicht erwartet werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Andreas Tertel
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