Besser gleich zum Fachanwalt!

Von der zuständigen Rechtsanwaltskammer kann einem Rechtsanwalt gestattet werden, die Bezeichnung „Fachanwalt“ zu führen. Erforderlich hierfür sind eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung sowie der Nachweis besonderer theroretischer und praktischer Kenntnisse. Diese muss ein Rechtsanwalt durch den erfolgreichen Abschluss eines Fachanwaltskurses und der außergerichtlichen und gerichtlichen Bearbeitung entsprechender Fälle aus den betreffenden Rechtsgebieten nachweisen. Zusätzlich muss ein Fachanwalt jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Der Vorteil für Sie: Profitieren Sie von unserer qualifizierten Rechtsberatung durch Herrn Rechtsanwalt Andreas Kuntz, zugleich Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Und das Beste zum Schluß: Eine Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt kostet nicht mehr, als wenn Sie einen nicht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.

Sprechen Sie uns an

Die RechtsanwälteIhres Vertrauens

Andreas Kuntz

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht

Das sind wir

Die Rechtsgebieteim Überblick

Rechtsanwalt Andreas Kuntz berät und vertritt Sie auf allen relevanten Rechtsgebieten, insbesondere im Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Das leisten wir

Rund um das Arbeitsverhältnis - Beratung zu Arbeitsverträgen, Vertretung in Kündigungschutzprozessen, Lohnklagen etc.

Neubau und Umbau von Ein- und Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien, Mängel am Bau und Beratung zu Bauverträgen und mehr.

Für Vermieter und Mieter, Pächter und Verpächter, für Wohnung, Gewerbe und Landwirtschaft.

Erben und Vererben, Beratung zur letztwilligen Verfügung, Prüfung von Testamenten.

Unfall? Geblitzt? Ärger mit der Werkstatt? Wir regeln das!

Für Wohnungseigentümer und solche die eine Wohnung kaufen wollen und für Verwalter.

Eine Kanzleimit Geschichte

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahre 1989 von Herrn Dr. jur. Klaus Großkopf in Warnemünde gegründet. Zunächst befanden sich die Kanzleiräume in der Poststraße. Seit 1994 befindet sich die Kanzlei im Zentrum von Warnemünde, Am Kirchenplatz 2, gegenüber der Evangelischen Kirche Warnemünde und unweit der Flaniermeile Alter Strom. Die Kanzlei wird seit dem 01.01.2012 von Rechtsanwalt und Fachanwlt Andreas Kuntz fortgeführt. Herr Dr. jur. Klaus Großkopf hat seine anwaltliche Tätigkeit zum 31.12.2018 beendet.

Ter­minsver­tre­tung in Rostock

Für aus­wär­ti­ge Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die aus zeit­li­chen, räum­li­chen oder an­de­ren Grün­den nicht in der La­ge sind, ei­nen Ge­richts­ter­min in Rostock selbst wahr­zu­neh­men, über­neh­me ich ger­ne Ter­mins­ver­tre­tun­gen und Pro­zess­ver­tre­tun­gen vor sämt­li­chen Rostocker Ge­rich­ten.

Re­gel­mä­ßig kann ich an den fol­gen­den Ge­rich­ten für Ter­mins­ver­tre­tun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen – wei­te­re Ge­rich­te sind nach Ab­spra­che mög­li­ch.

  • Amts­ge­richt Rostock
  • Land­ge­richt Rostock
  • Ober­lan­des­ge­richt Rostock
  • Arbeitsgericht Rostock
  • Landesarbeitsgericht Rostock
  • Amtsgericht Güstrow
  • Landgericht Stralsund
  • Arbeitsgericht Stralsund
  • Landgericht Schwerin

Ru­fen Sie unsgerne an!

Wir können auch kurz­fris­tig und fle­xi­bel Terminsvertretungen an­bie­ten.

Kontakt

Anwaltskanzlei Kuntz

Rechtsanwalt · Fachanwalt

Kirchenplatz 2
18119 Rostock-Warnemünde

Sie erreichen uns unter: 0381 51258
oder per Fax unter: 0381 5106718

Schreiben Sie eine E-Mail:
info@rechtsrat-rostock.de